Wir sind Mitglied der International Jiu-Jitsu Academy e.V.
Die DJJA e.V. besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern.
ordentliche Mitglieder (mit Beschlussrechten auf Mitgliederversammlungen in Stendal):
- Gründungsmitglieder der DJJA e.V.,
- Mitglieder des 1. Jiu-Jitsu-Verein SA Stendal 1993 e.V.,
außerordentliche Mitglieder (ohne Beschlussrechte auf Mitgliederversammlungen in Stendal):
- Vereine der DJJA-Abteilungen,
- natürliche Personen (Einzelpersonen), welche DJJA-Mitglied in einer Kampfsportgemeinschaft sind
Hinweise:
Zweimal im Jahr (im Januar und September eines Geschäftsjahres) treffen sich alle Vereinsvorsitzenden / Vereinsverantwortlichen aller DJJA-Vereine, alle DJJA-Abteilungs-Präsidenten, alle Präsidenten der DJJA-Kampfsportgemeinschaften sowie die DJJA-Präsidiumsbeiräte und das geschäftsführende DJJA-Präsidium zur Versammlung!
wesentliche Inhalte:
- besprochen werden hier nur sportliche Aspekte
- DJJA-Veranstaltungen für das laufende Geschäftsjahr geplant und organisatorisch besprochen
- Bilanz zu vergangenen DJJA-Verasntaltungen
- treffen von Festlegungen
Haben wir Dein / Euer Interesse geweckt?
Dann traut Euch mit der DJJA e.V. als außerordentliches DJJA-Mitglied sportlich zusammen zu arbeiten!
Fleiß wird belohnt
Grundsätzlich bleiben alle Einnahmen einer DJJA-Veranstaltung bei dem Verein oder der Kampfsportgemeinschaft, welcher die jeweilige Veranstaltung durchführt (gem. Veranstalterprinzip lt. DJJA-Satzung).
Der Veranstalter trägt alle Ausgaben der DJJA-Veranstaltung, somit gehen evtl. Gewinne und Verluste an ihn über.
Der Veranstalter einer DJJA-Veranstaltung ist auch für ausreichende Haftung und / oder Haftungsausschluss-Bekanngaben sowie gegebenenfalls medizinische Betreuung (je nach Veranstaltung auch Gewährleistung "Notruf") verantwortlich.
Hier siehst du die Struktur der DJJA e.V. im Überblick!
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