Die Aufnahme von Vereinen, als außerordentliches Mitglied, ist in den jeweiligen DJJA-Abteilung möglich und bedarf eines formlosen schriftlichen Antrag.
Dies ist auch über das Kontaktformular möglich!
Aufnahmeanträge von Vereinen erfolgen formlos an das geschäftsführende DJJA-Präsidium mit anhängiger Liste der aufzunehmenden Mitglieder (inkl. zwei Passbilder - können auch nachgereicht bzw. nachträglich eingeklebt werden) und ggf. Wunsch, in welche DJJA-Abteilung der jeweilige Verein möchte!
Nach beschlossener Aufnahme in die DJJA e.V. durch das Präsidium erfolgt der Aufnahmebescheid.
Hierüber wird u.a. mitgeteilt, dass für das Ausfüllen des Budo-Passes zwei Passbilder und die Graduierungsnachweis (falls Graduierungen vorhanden sind) einzureichen sind.
In der Regel erfolgen bei Aufnahmen Graduierungsüberträge die der DJJA-Präsident entscheidet
Der Versand des Budo-Passes für den / die jeweiligen Antragsteller erfolgt nach Zahlungseingang des Jahresbeitrages (ggf. anteilig).
Grundsätzlich werden DJJA-Mitgliedsbeiträge bei Ausschluss, Austritt oder Tod nicht durch die DJJA e.V. zurückgezahlt!
Der Austritt ist zu jeder Zeit möglich und bedarf auch über einen formlosen schriftlichen Antrag an das geschäftsführende DJJA-Präsidium (auch hier über das Kontaktformular möglich).
Der DJJA-Geschäftsführer informiert über den Austrittsbeschluss den Antragsteller, das DJJA-Passwesen und den jeweiligen DJJA-Abteilungs-Präsidenten.