Ausrichter-Prinzip - DJJA

DEUSCHER BUNDESVERBAND FÜR ALLE BUDO-STILE
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Wir über uns
Fleiß wird belohnt

Grundsätzlich bleiben alle Einnahmen einer DJJA-Veranstaltung beim Ausrichter.
Der "Ausrichter" trägt aus den Einnahmen auch alle Ausgaben der DJJA-Veranstaltung.
Der "Ausrichter" einer DJJA-Veranstaltung ist auch für ausreichende Haftung und / oder Haftungsausschluss-Bekanngaben sowie gegebenenfalls medizinische Betreuung (je nach Veranstaltung auch Gewährleistung "Notruf") verantwortlich.
Die DJJA ist grundsätzlich , rein formell, für alle Verbandsveranstaltungen der "Veranstalter"!
"Ausrichter" in der DJJA sind die Vereine der DJJA-Abteilungen sowie der "1. JJV SAS 1993 e.V."!
In allen DJJA-Veranstaltungen wird der "Ausrichter" durch die DJJA-Funktionäre und den Verbandsstrukturen, je nach vorherigen Festlegungen / Absprachen, unterstützt!

Auch die DJJA kann als Verband "Ausrichter" sein!

Hinweis:
Auch die Kampfsportgemeinschaften der DJJA e.V. können in DJJA-Veranstaltungen "Ausrichter" sein, jedoch ist hier grundsätzlich der DJJA-Verein des jeweiligen Präsidenten einer Kampfsportgemeinschaft (wo dieser KSG- Präsident DJJA-Mitglied ist) der "Ausrichter"!

Vom Hausrecht des "Ausrichters" bleibt die DJJA e.V. als "Veranstalter" unberührt!

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