Die DJJA e.V. besteht aus ordentlichen und außerordentliche Mitgliedern:
ordentliche Mitglieder
- Gründungsmitglieder der DJJA e.V.,
- Mitglieder des 1. Jiu-Jitsu-Verein SA Stendal 1993 e.V.,
außerordentliche Mitglieder:
- jeder Jiu-Jitsu-treibende Verein oder Landesverband in Deutschland nach Aufnahme
- grundsätzlich ist der DJJA e.V. egal, ob ihre Vereine und Landesverbände gleichzeitig in anderen deutschen Dachverbänden oder anderen Kampfsportverbänden Mitglieder sind (Doppelmitgliedschaft stellt für die DJJA e.V. kein Problem dar)
- um evtl. Konfliktsituationen hinsichtlich einer Doppelmitgliedschaft in zwei Dachverbänden vorzubeugen, werden wir keine außerordentlichen Mitglieder (Vereine und Landesverbände) auf unserer Home-Page veröffentlicht
- da Landesverbände nur sehr selten den Entschluss fassen, sich vom derzeitigen Dachverband zu trennen, richtet sich unser Aufnahmeinteresse mehr zu allen Jiu-Jitsu-treibenden Kampfsportvereinen (d.h., dass auch Aikido,- Judo- oder Karate-Vereine, welche nebenbei Jiu-Jitsu betreiben, aufgenommen werden können)
- interessierte Vereine und Landesverbände aus Deutschland können bei Interesse einen formlosen Aufnahmeantrag an unsere Geschäftsstelle senden (Austritte aus der DJJA e.V. sind jederzeit ohne Frist, mit schriftlichen Austrittsantrag, möglich)
Die DJJA e.V. weist von sich aus grundsätzlich keine außerordentlichen Mitglieder aus, auch nicht auf Nachfragen von Vereinen und Verbänden außerhalb der DJJA e.V..
Es steht jedem außerordentlichen Mitgliede der DJJA e.V. frei, sich selbst zur DJJA e.V. zu bekennen.
Es gibt in der DJJA e.V. keine "Stallregeln" zu anderen Vereinen und Verbänden:
"Jeder kann sich auch außerhalb der DJJA e.V. im Kampfsport aktiv bewegen!"
Zur Aufnahme in die DJJA e.V. genügt ein formloser Antrag an die jeweiligen Präsidenten oder die Geschäftsführung.
Hier siehst du die Struktur der DJJA e.V. im Überblick!
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