Mitgliedschaft - DJJA

DEUSCHER BUNDESVERBAND FÜR ALLE BUDO-STILE
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Wir über uns
Die Deutsche Jiu-Jitsu Akademie e.V. ist Mitglied der International Jiu-Jitsu Academy e.V.
Die DJJA e.V. besteht  aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern:

ordentliche  Mitglieder (mit Beschlussrechten auf Mitgliederversammlungen in Stendal):
- Gründungsmitglieder der DJJA e.V.,
- Mitglieder des 1. Jiu-Jitsu-Verein SA Stendal 1993  e.V.,

außerordentliche Mitglieder (ohne Beschlussrechte auf Mitgliederversammlungen in Stendal):
- Vereine der DJJA-Abteilungen,
- natürliche Personen (Einzelpersonen), welche DJJA-Mitglied in einer Kampfsportgemeinschaft sind

 
Die DJJA e.V. weist von sich aus grundsätzlich keine außerordentlichen Mitglieder aus, auch nicht auf Nachfragen von Vereinen und Verbänden außerhalb der DJJA e.V.!
Es steht jedem außerordentlichen Mitglied der DJJA e.V. frei, sich selbst zur DJJA e.V. zu bekennen.
Es gibt in der DJJA e.V. keine "Stallregeln" zu anderen Vereinen und Verbänden:
"Jeder kann sich auch außerhalb der DJJA e.V. im Kampfsport aktiv frei bewegen!"

 
Die Aufnahmemodalitäten zu den DJJA-Abteilungen und den DJJA-Kampfsportgemeinschaften sind in der Hompage gesondert aufgeführt!

Hinweise:
Zurückliegend haben die DJJA-Gründungsmitglieder viele negative Erfahrungen in großen Verbandsstrukturen sammeln können, die unkommentiert bleiben!
Aus diesen Erfahrungen heraus wird die DJJA e.V. in einer Hierarchie durch das "geschäftsführende Präsidium" sowie über die "Mitgliederversammlungen der ordentlichen Mitglieder" geführt, da sich diese Hierarchie-Führung in der Kampfkunstgeschichte über Jahrtausende bewährt hat und nichtgewollte interne Verbandspolitik nicht mehr möglich macht!
Es liegt in der Verantwortung des geschäftsführenden DJJA-Präsidiums sowie der ordentlichen DJJA-Mitglieder, sich dieser Führungsrolle und der Entscheidungs-"Macht"  im Sinne aller Mitglieder bewusst zu sein, ..."und dessen sind sie sich bewusst!
Denn jeder Verein und jede natürliche Person (Einzelperson) kann jederzeit wieder aus der DJJA e.V. austreten (über schriftlichen Austrittsantrag mit oder ohne Begründung)!

Durch diese klare DJJA-Führungsstruktur stehen grundsätzlich keine verbandspolitischen Probleme auf der Tagesordnung!
Zweimal im Jahr (im Januar und September eines Geschäftsjahres) treffen sich alle Vereinsvorsitzenden / Vereinsverantwortlichen aller DJJA-Vereine, alle DJJA-Abteilungs-Präsidenten, alle Präsidenten der DJJA-Kampfsportgemeinschaften sowie die DJJA-Präsidiumsbeiräte und das geschäftsführende DJJA-Präsidium zur Versammlung!
Hier führt der DJJA-Präsident und es werden nach dem "Gleichheitsgrundsatz" alle DJJA-Veranstaltungen für das laufende Geschäftsjahr geplant und organisatorisch durchgesprochen (im September wird
zur Erfüllung der geplanten DJJA-Verasntaltungen Bilanz geführt und ggf. mit weiteren Festlegungen zu den noch anstehenden geplanten DJJA-Veranstaltungen unterstützt)!
Auch diese DJJA-Versammlungen haben keinen Beschlusscharakter, die Festlegungen sind Ergebnisse der Gespräche dieser DJJA-Versammlungen, bei Unstimmigkeiten entscheidet der DJJA-Präsident abschließend (alle DJJA-Versammlungsteilnehmer erhalten vom DJJA-Passwesen ein Versammlungsprotokoll nachfolgend)!

"Es geht hier in diesen DJJA-Versammlungen um rein sportliche Aspekte, ... "und darum geht es doch im Kampfsort"! Wenn wir Dein/Euer Interesse geweckt haben, dann traut Euch mit der DJJA e.V. als außerordentliches DJJA- Mitglied sportlich zusammen zu arbeiten!"
Hier siehst du die Struktur der DJJA e.V. im Überblick!

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